Im Zusammenhang mit der Erteilung der Baukonzession wurde mehrfach fälschlich damit die Genehmigung einer Spiellizenz interpretiert. Hierzu hat das Verwaltungsgericht heute sehr klar Stellung bezogen. Hier ein Zitat aus dem Beschluss:
„… weshalb die erteilte Baukonzession nicht in dem Sinne interpretiert werden kann, dass damit spezifisch die Führung einer Spielhalle genehmigt worden wäre (obwohl dies, mindestens ursprünglich, auch die Absicht des Bauwerbers gewesen sein mag …“