Förderung des Ehrenamts!

Der Rat der Bezirksgemeinschaft Eisacktal hat in seiner Sitzung vom 9. November die neue Verordnung für die Vergabe von Beiträgen einstimmig genehmigt. Künftig gilt der Schwerpunkt der Förderung dem Ehrenamt im Sozialbereich. Aber auch gemeindeübergreifende Kulturinitiativen werden weiterhin unterstützt.

bzg

Das jährliche Budget der Bezirksgemeinschaft Eisacktal zur Vergabe von Beiträgen ist mit 10.000 Euro ein sehr bescheidenes. Damit wurden in den vergangenen Jahren Projekte verschiedenster Art unterstützt, das bisherige Reglement war diesbezüglich sehr weitläufig formuliert. Wir möchten die Beitragsschiene in dieser Größenordnung weiterführen und sie haben sie an die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksgemeinschaft angepasst. Schon vor einigen Monaten haben Präsident Walter Baumgartner und ich als zuständiger Referent deshalb den Beschluss zur Überarbeitung der Verordnung gefasst. Durch die Überarbeitung wird künftig eine doppelte Förderung diverser Projekte, etwa parallel zu den Gemeinden, unterbunden.

Die beiden Sachbereich, die künftig hauptsächlich gefördert werden, sind die Freiwilligenarbeit im Sozialbereich sowie die Kultur.
Das Ehrenamt nimmt im Sozialbereich eine nicht zu unterschätzende Rolle ein, deswegen wollen wir es verstärkt unterstützen. Dabei wird die Bezirksgemeinschaft auch selbst aktiv werden. So haben wir bereits im Frühjahr allen in der Bezirksgemeinschaft arbeitenden Freiwilligen in Form eines Kulturgutscheins den Eintritt für das Konzert des Haydn-Orchesters zur Verfügung gestellt. Ähnliche Initiativen werden auch in Zukunft folgen.

Geändert wurden neben den Sachbereichen auch die Kriterien in der Beitragsverordnung. Gerade bei kulturellen Projekten werden wir künftig vor allem jene fördern, die übergemeindlich, innovativ und nachhaltig sind. Dadurch wollen wir eine Doppelgleisigkeit zu den Förderungen der Gemeinden vermeiden.

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