Einige Seilbahn-Projekt-vom-Bahnhof-Gegner haben ein etwas sonderbares Demokratieverständnis, wenn sie nun die Gemeindeverwaltung resp. die SVP wegen ihrer Aussage kritisieren, nun das Ergebnis der Volksabstimmung (Verbesserung der Busverbindung) bzw. den entsprechenden Volkswillen umzusetzen. In ihren Augen „will eigentlich gar niemand eine verbesserte Busverbindung“. Zu glauben, eine Verwaltung müsste – einfach so – nicht den Volkswillen, sondern eine hypothetische Interpretation davon umsetzen, spielt auf bedenkliche Art und Weise mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit! Zur Unterstreichung ein Auszug aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Aussetzungsantrag gegen die Volksabstimmung:
„Der Rekursgrund (Anm. gegen die Integration des „Busses“ in der Fragestellung) ist unbegründet. Er geht von einer unausgesprochenen und nicht annehmbaren Prämisse aus, nämlich jener, dass die „Einrichtung einer verbesserten Busverbindung“ keine wirkliche, sondern nur eine fiktive und „unwürdige“ Alternative zur Seilbahnverbindung darstellt. In Wirklichkeit handelt es sich laut Fragestellung um zwei ebenbürtige Projekte, die sich gegenseitig ausschließen. Sollte der Bürger die Alternative der Verbesserung der Busverbindung wählen, so ist die Gemeinde verpflichtet, ein entsprechendes Projekt zu erstellen, das mehr als nur eine Verbesserung der Busverbindung im Rahmen der schon heute möglichen, ordentlichen Betriebsführung darstellt.“